Dienstag, 20. Februar 2018

Vorzeitiger Wahltag - Kärntner Landtagswahl 2018

Am Freitag, 23. Februar 2018, besteht in Kärnten die Möglichkeit vorzeitig zu wählen. Wer am Wahltag, Sonntag, 4. März 2018, keine Zeit zum Wählen hat abzugeben oder auch auf eine Wahlkarte verzichtet, kann so sein Wahlrecht vorzeitig wahrnehmen.

Wahlberechtigte in der Stadtgemeinde St. Veit/Glan können somit bereits am Freitag, 23. Februar 2018, in der Zeit von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr, am Standesamt im Rathaus, wählen.