Dienstag, 6. März 2018
Rund um die Kärntner Landtagswahl 2018
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Donnerstag, 1. März 2018
Antrag zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Bereich der Stadtgemeinde St. Veit/Glan
Bei
der Sitzung des St. Veiter Gemeinderats am Mittwoch, 28. März 2018, wurde meinerseits ein Antrag gemäß § 41 der Kärntner Allgemeinen
Gemeindeordnung eingebracht.
>> Ziel dieses Antrages ist es
>> Der Antrag wird wie folgt begründet:
>> Ziel dieses Antrages ist es
die Mitglieder des St. Veiter Stadt- und Gemeinderats über die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Bereich der Stadtgemeinde
St. Veit/Glan und der damit verbundenen Implementierung eines Datenschutzbeauftragten für die Stadtgemeinde St. Veit/Glan bzw. über die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Handlungsleitfaden der FH OÖ Hagenberg in einer Sitzung des Finanz-. Wirtschafts-, Tourismus- und Verwaltungsausschusses bis spätestens zur letzten Gemeinderatssitzung im ersten Halbjahr 2018 zu informieren. Im Rahmen dieser Sitzung hat der Datenschutzbeauftragte für die Stadtgemeinde St. Veit/Glan als Auskunftsperson zur Verfügung zu stehen.
Die Veröffentlichung der Tagesordnung zur heutigen St. Veiter Gemeinderatsitzung mit nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten auf der Homepage der Stadtgemeinde St. Veit/Glan am 22. Februar 2018 zeigt auf, dass vermutlich auch Flüchtigkeitsfehler zur Freigabe vertraulicher Informationen führen. Der Umgang mit personenbezogenen Daten der Gemeindebürger, aber auch Mitarbeiterdaten ist ein verantwortungsvoller Arbeitsbereich, der durch die ab 25. Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) rechtlich neu geregelt wird. Die Sensibilisierung der betroffenen Mitarbeiter mit Daten richtig umzugehen, dahingehend Auskunftsbegehren der Gemeindebürger ordnungsgemäß zu beantworten, stellen eine neue Qualität an Dienstleistungen einer Gemeinde dar. Der Österreichische Städtebund und der Österreichische Gemeindebund haben daher mit weiteren Kooperationspartnern der FH OÖ Hagenberg den Auftrag erteilt bis Ende Februar 2018 entsprechende Handlungsleitfäden auszuarbeiten. Diese Ergebnisse stehen dann allen Gemeinden zur Verfügung.
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