Freitag, 8. September 2017

Überprüfung der Beschilderungen, Bodenmarkierungen und Kartenverzeichnisse von Fahrradwegen im St. Veiter Gemeindegebiet


Bei der Sitzung des St. Veiter Gemeinderats am Donnerstag, 7. September 2017, wurde meinerseits ein Antrag gemäß § 41 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung eingebracht.

>> Ziel dieses Antrages ist

die Überprüfung der Beschilderungen, Bodenmarkierungen und Kartenverzeichnisse von Fahrradwegen im Gemeindegebiet, insbesondere aber im Stadtzentrum von St. Veit – und somit Gewährleistung einer durchgehenden West-Ost bzw. Nord-Süd (E-) Fahrradverbindung durch das Stadtzentrum.
Diese Überprüfung soll vom zuständigen Erneuerbare Energie- und Verkehrsausschuss in einer „mobilen Ausschusssitzung“ - durch Befahrung mit Fahrrädern - zwecks Lokalaugenschein getätigt werden um entsprechende Adaptierungen vorzuschlagen. 


>> Als Begründung für den Antrag wurde von mir folgendes Beispiel für die Notwendigkeit dieser Überprüfung gewählt:
So geben die Verkehrstafeln Fußgängerzone am Beginn des Unteren Platzes und Ecke Grabenstraße/Spittalgasse an, dass der Fahrradverkehr im Bereich der Fußgängerzone im Stadtzentrum erlaubt ist. 
Keine entsprechende Zusatzhinweise finden sich aber auf anderen Verkehrstafeln am Beginn der Fußgängerzone, z.B. bei der Raika Oktoberplatz, Postgasse oder Herzog Bernhard Platz. Somit sind unterschiedliche Information über die Zulassung des Fahrradverkehrs in der Innenstadt gegeben, die für Verunsicherung bei (Fahrrad)Touristen und nicht ortskundigen Fußgängern sorgen. Auch ist vielen Einheimischen diese Regelung über den Fahrradverkehr nicht bewusst.