Dienstag, 8. August 2017

Einsicht Wählerverzeichnis Nationalratswahl 15. Oktober 2017 und Berichtigungsverfahren

Von Freitag, 18. August 2017, bis einschließlich Donnerstag, 24. August 2017, liegt das Wählerverzeichnis für die kommende Nationalratswahl am 15. Oktober 2017 zur Einsicht im St. Veiter Rathaus, Meldeamt, Zimmer 2b, auf.

Die entsprechende Kundmachung kann auf der Homepage der Stadtgemeinde St. Veit eingesehen werden.

Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag (25. Juli 2017) in der Wählerevidenz geführt werden und am Tag der Wahl (15. Oktober 2017) das 16. Lebensjahr beendet haben.

Berichtigungsanträge müssen noch vor Ablauf der des Einsichtszeitraumes (24. August 2017) bei der Behörde eingelangt sein.